Preise für Jahres- und Saisonplätze.
Die Stellplatzgebühren für Halbjahres- und Jahresplätze gelten jeweils für einen Wohnwagen oder Wohnmobil mit Vorzelt und einen PKW, oder ein Zelt und einen PKW einschließlich zwei Erwachsene und deren Kinder bis 15 Jahre. Stichtag für die Bestimmung des Lebensalters ist der 1. April des Jahres.
Mitglieder :
ADAC / AIT / CCi / DCC / Viabono Bei Jahresplätzen sind Teilbeträge jeweils zum 01.04. und zum 01.10. möglich
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Gruppe A 80-100 qm
| Gruppe B 100-120 qm
| Gruppe C 120-150 qm | Gruppe "Comfort" mit Zu-/Abwasser
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Jahresgebühr 818,00 €
| Jahresgebühr 859,00 €
| Jahresgebühr 900,00 €
| Jahresgebühr 1008,00 €
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Stellplatz Sommersaison: 566,00 € / "Comfort" = 633,00 €
(1. April - 30. September)
Stellplatz Wintersaison: 450,00 €
(1. Oktober - 31.
März)
- andere Saisonvarianten bitte anfragen-
Nicht-Mitglieder bei Jahresplätzen sind Teilbeträge jeweils bis zum 01.04. und zum 01.10. möglich
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Gruppe A 80-100 qm
| Gruppe B 100-120 qm
| Gruppe C 120-150 qm
| Gruppe "Comfort" mit Zu-/ Abwasser
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Jahresgebühr 874,00 €
| Jahresgebühr 915,00 €
| Jahresgebühr 956,00 €
| Jahresgebühr 1064,00 €
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Stellplatz Sommersaison: 595,00 € / "Comfort" = 666,00 €
(1. April - 30. September)
Stellplatz Wintersaison: 480,00 €
(1. Oktober - 31. März)
-andere Saisonvarianten bitte
anfragen-
Zusätzliche Personen: für der Nutzung der Halbjahres- und Jahresplätze durch weitere, namentlich gemeldete Personen, die gemeinsam oder wechselseitig mit dem Stellplatzinhaber den Stellplatz nutzen, werden je Person
und Halbjahr folgende
Zuschläge erhoben:
Personen bis 15 Jahre: 40,00 € / ab 16 Jahre: 70,00 €
Stromkosten:
Strombereitstellungsgebühr 60,00 € incl. 100 kWH
(im voraus zu entrichten). Der kWH-Preis über 100 kW beträgt
0,50 €/kWh.
Für die Verbrauchsabrechnung sind nur
die Messwerte der in unseren E-Versorgungseinheiten installierten
Zähler, in Verbindung mit der Zählerkarte gültig. Der zur Verfügung
gestellte Anschluss ist bis zu 2,5 kW belastbar.
Hunde: Halbjahr/Saison: je Hund 25,00 € / Jahr: je Hund 50,00 €.
"Jahresplatz" : 1. Oktober bis
30. September des Folgejahres.
Die Benutzung des Campingplatzes erfolgt unter
Anerkennung der Platzordnung. Die mit der Gebührenzahlung erworbenen
Platzrechte sind nicht übertragbar. Der Nutzungsvertrag für einen
Jahresplatz verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, soweit
er nicht vom Mieter oder Vermieter bis zum 15. August
einesJahres schriftlich gekündigt wird.
Stand: 01.10.2009
Bankverbindung: Sparkasse Lüneburg,
Konto-Nr. 2 110 526, BLZ 240 501 10